Sicherlich stellen sich einige die Frage, ob eine Schwangere eine eigene Hebamme braucht. Reicht nicht die Untersuchung beim Frauenarzt und die Hebamme bei der Geburt im Krankenhaus aus? Auch gibt es doch Freunde und die eigenen Eltern die man um Rat fragen könnte.
Natürlich ist es toll, wenn die eigenen Eltern und die Freunde einem unter die Arme greifen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Allerdings ist das Wissen was beispielsweise die Eltern über die Babypflege haben vielleicht schon etwas älter und von anderen Ansichten geprägt.
Ich persönlich habe mir bereits eine Hebamme gesucht. Die Leistungen einer Hebamme können im Prinzip als Bonus zu der normalen Untersuchung beim Frauenarzt angesehen werden. Nach dem Motto: „lieber einmal zu viel untersuchen, als einmal zu wenig“.
Was macht eine Hebamme?
Im Prinzip könnte ich alle meine Vororgeuntersuchungen komplett bei der Hebamme machen. Von der Hebamme empfohlen wurde mir aber eine Mischung aus beiden, also zusätzlich die Untersuchungen beim Frauenarzt. Eine ausgebildete Hebamme darf unter anderem Urin untersuchen, einen Abtasten, Abhören, Tapen, bei entsprechender Ausbildung Akkupunktur machen und einiges mehr. Natürlich steht diese immer mit Ratschlägen bei allen Arten von Fragen zur Seite, bietet aber auch medizinisches Wissen um z. B. eine Gebärmutterentzündung bereits im Vorfeld zu erkennen.
Bis zu acht Wochen nach der Geburt steht eine Hebamme zur Verfügung. In dieser Zeit kontrolliert diese regelmäßig ob das Baby ausreichend zunimmt und der Nabel gut abheilt. Natürlich kann die Hebamme sofort helfen, wenn dies nicht der Fall ist, auf diesem Wege wird ein zusätzlicher Weg zum Kinderarzt erspart.
Nach der Geburt übernimmt die Hebamme verschiedene Untersuchungen (zusätzlich zu denen der Frauenärtzin). Sie kontrolliert ob sich die Gebärmutter richtig zurückbildet, der Wochenfluß normal verläuft, kann bei Bedarf Fäden ziehen und kontrolliert natürlich die Wundheilung. Sollte irgendwas nicht normal verlaufen, kann die Hebamme direkt aktiv werden und einem helfen.
Werden die Kosten für die Hebamme übernommen?
Jede Schwangere hat einen Anspruch auf eine Hebamme, daher werden die zusätzlichen Kosten auch von der Krankenkasse übernommen. Soll die eigene Hebamme die Geburt im Krankenhaus begleiten, würde eine Rufbereitschaftspauschale hinzu kommen die selbst getragen werden muss. Einige wenige Krankenkassen übernehmen allerdings davon einen Teil. Bei meiner wären es beispielsweise bei der TK bis zu 250 Euro.